Wählen Sie, in welcher Eigenschaft Sie uns wünschen.
Der Anwalt:
– darf einseitig und listig Interessen verfolgen
– berücksichtigt nach Wunsch des Mandanten keine Interessen des Gegners
Der Notar:
– ist für alle Urkundsbeteiligte gleichermaßen unparteiischer Ansprechpartner (damit auch für die, die Rechte aus der Urkunde erhalten);
– verfolgt stets das Ziel, nach Ermittlung des Willens des oder der Urkundsbeteiligten einemöglichst streitfreie Vereinbarung zu fertigen.
Bedenken Sie:
Haben Sie sich im „einer konkreten rechtlichen Angelegenheit“ für eine der beiden Charakteristiken entschieden, ist es in dieser konkreten rechtlichen Angelegenheit nicht mehr möglich, den jeweils anderen Charakter zu wählen.
Aber auch hier werden wir über das für und wider einer solchen Entscheidung sprechen.
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