Erbrecht

Kanzlei Dr. Anft & Feller

Seit fast zwanzig Jahren leiten wir Mandanten anwaltlich durch erbrechtliche Verfahren (oder vermeiden diese).

Erbengemeinschaftsauseinandersetzungen, Pflichtteilsansprüche, ja sämtliche erbrechtliche Verfahren, bergen ein extremes Streitpotential.

Wir verstehen unsere Aufgabe als konsequente Beratung; und zwar eine solche, die – in den allermeisten Fällen – langwierige Verfahren bei Gericht vermeidet.

Sollten gerichtliche Verfahren unvermeidbar sein, führen wir diese mit aller Entschiedenheit.

Wissenswertes

Ein Miterbe kann beispielsweise – so die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft nicht durch eine letztwillige Verfügung ausgeschlossen wurde – nicht dazu gezwungen werden, in der Erbengemeinschaft zu verbleiben.

Er hat vielmehr stets – und ohne dass es einer Begründung bedarf – jederzeit einen sogenannten Auseinandersetzungsanspruch.

So hier kein Einvernehmen unter den Miterben gefunden werden kann – beispielsweise durch einvernehmliche Veräußerung des Nachlasses – kann jeder Miterbe jederzeit und ohne, dass es auf die Höhe seiner erbquotalen Beteiligung ankäme, das sogenannte Teilungsversteigerungsverfahren einleiten. Dieses Instrument hat derzeit – unter Berücksichtigung der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank – seine Qualität als Drohung weitestgehend verloren. Denn – so beispielsweise Grundbesitz einer Teilungsversteigerung unterfällt – werden häufig Versteigerungserlöse erzielt, die oberhalb des Verkehrswertes liegen.

Pflichtteilsansprüche sind – so sie richtig, nämlich durch eine sogenannte unbezifferte Mahnung geltend gemacht werden – ab ihrem Zugang beim insoweit Pflichtigen (meist dem Erben) unter Verzugsgesichtspunkten zu verzinsen. Dies bedeutet also, dass in Höhe von 5 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Pflichtteilsanspruch verzinst wird. Schnell vergeht – so beispielsweise durch die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens – ein Jahr. Bei derzeitigem Basiszinssatz führt dies – im Beispielsfalle eines Pflichtteilsanspruchs von 100.000,00 € – zu einem Zinsertrag in Höhe von effektiv 4.300,00 €!



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