Das eindeutige Ziel:
Urkundsbeteiligte haben Sinn und Zweck sowie Inhalt der Urkunde verstanden.
Dies gilt für jede Urkunde, sei es beispielsweise ein Grundstücksgeschäft, sei es die Errichtung eines Testamentes.
Beratungsqualität benötigt Zeit.
Und genau diese schenken wir Ihnen.
Daher: Stellen Sie Fragen; Sie werden feststellen, wir haben verständliche Antworten.
1. Grundstücksgeschäfte
2. Beratung und Erstellung von Eheverträgen sowie Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen
3. Beratung und Erstellung von letztwilligen Verfügungen (Testamente, Erbverträge)
4. Beratung und Erstellung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen) …
… und selbstverständlich alle sonstigen Erklärungen und Rechtsgeschäfte, die der notariellen Form bedürfen.
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Der Anwalt – der Notar