Als Fachanwalt für Familienrecht stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung neben der Durchführung der Ehescheidung auch in sämtlichen familienrechtlichen Bereichen als verlässlicher Partner zur Seite.
Die enge Verzahnung des Familienrechts mit dem Erbrecht macht es unerlässlich, auch die Auswirkungen des Familienrechts auf den erbrechtlichen Bereich darzustellen und für diesen adäquate Regelungen zu finden.
Oftmals ist es empfehlenswert, mit dem anderen Partner sämtliche Angelegenheiten einvernehmlich, dies auch zum Wohle der gemeinsamen minderjährigen Kinder, zu regeln.
Diese außergerichtliche vertragliche Tätigkeit stellt auch eine meiner Aufgaben als Notar dar, für die ich Ihnen jederzeit ebenfalls gerne zur Verfügung stehe.
Ich vertrete seit fast 20 Jahren Interessen von Pflichtteilsberechtigten, Miterben im Rahmen der Erbengemeinschaftsauseinandersetzung und führe in diesem Zusammenhang häufig Teilungsversteigerungen durch.
Mein höchstes Ziel aber ist es, dem Mandanten zuzuhören und diesen exakt zu erklären, was er möchte und in der Folge braucht.
Es gilt häufig, nicht zu vergessen, dass erbrechtliche Verfahren durchgehend einen dramatischen Ausgangspunkt haben; den Tod eines Verwandten.
Neben der klassischen anwaltlichen Tätigkeit darf ich auf meine annähernd zwei Jahrzehnte angesammelte Erfahrung im Bereich der Beratung und Erstellung von Testamenten, Erbverträgen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen zurückgreifen.